top of page

das uebertrittsverfahren im ueberblick

Wann geschieht...

Ende 5. Schuljahr

Was geschieht...

Abgabe Beurteilungsbericht an Eltern und SchülerInnen

Ende 1. Semester 6. Schuljahr

Abgabe Übertrittsbericht und Übertrittsprotokoll an Eltern

Februar Übertrittsgespräch

Ziel ist gemeinsamer Zuweisungsantrag, Grundlage ist das Übertrittsprotokoll

Evtl. Kontrollprüfung im März

Kommt kein gemeinsamer Zuweisungsantrag zustande, melden Eltern ihr Kind zur Kontrollprüfung an

Ende März Übertrittsentscheid auf Grund des Übertrittsgesprächs

Eltern wird der Entscheid mittels Übertrittsprotokoll eröffnet

April allfälliger Übertrittsentscheid auf Grund der Resultate der Kontrollprüfung

Eltern wird der Entscheid mittels Übertrittsprotokoll eröffnet

7. Schuljahr - Modell 3b, Spiegel

Promotionsverfahren für Sekundarstufe I - Realschultyp

Promotionsverfahren für Sekundarstufe I - Sekundarschultyp

Ansichtsformulare

Das uebertrittsverfahren im Detail

  • Ende des ersten Semesters des 6. Schuljahrs klärt die Lehrerschaft im Rahmen des Übertrittsverfahrens ab, in welchem Leistungsniveau eine Schülerin oder ein Schüler auf der Sekundarstufe I unterrichtet werden soll.

  • Beobachtungszeit: 5. Schuljahr und 1. Semester 6. Schuljahr

  • Ziel dieses Verfahrens ist, die Kinder entsprechend ihren Fähigkeiten und ihrer mutmasslichen Entwicklung demjenigen Schultyp und denjenigen Niveaufächern zuzuweisen, in denen sie am besten gefördert werden können.

  • Basis für diesen Entscheid sind der Übertrittsbericht, die Zuweisung aus Sicht der Lehrperson, der Eltern und der Schülerin oder des Schülers.

Der uebertrittsbericht

  • Die Klassenlehrkraft verfasst unter Einbezug der übrigen an der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte einen Übertrittsbericht.

  • Dieser gibt Auskunft über die Sachkompetenz in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik sowie über das Arbeits- und Lernverhalten im vergangenen Semester.

Das uebertrittsgesrpaech

  • Teilnahme: Eltern, Kind und Klassenlehrperson evtl. Teilpensenlehrperson

  • Grundlage: vorgängig den Eltern verteilter Übertrittsbericht / Übertrittsprotokoll

  • Ziel: gemeinsamer Zuweisungsantrag

​

(Die Schule Laupen führt keine speziellen Sekundarklassen)

Einigung - ja/nein ?

  • Die Eltern verzichten auf die Anmeldung ihres Kindes zur Kontrollprüfung. Die für das 6. Schuljahr zuständige Schulleitung entscheidet über die Zuweisung der Schülerin oder des Schülers.

  • Kommt kein gemeinsamer Zuweisungsantrag zustande, können Eltern ihr Kind zur kantonalen Kontrollprüfung anmelden.

  • Die Kontrollprüfung findet jeweils im März statt.

  • Es werden dabei alle drei Fächer (D, F, M) geprüft.

  • Das Resultat der Kontrollprüfung bildet die alleinige Grundlage für die Einstufung fürs 7. Schuljahr.

  • Auch Zurückstufungen sind möglich.

uebertrittsentscheid

Wird von der Schulleitung auf Grund des Übertrittsprotokolls (allenfalls auf Grund der Resultate der Kontrollprüfung) getroffen und den Eltern eröffnet.

​

Der Entscheid beinhaltet:

  • die Zuweisung zum Schultyp (Real., Sek. )

  • die Zuweisung zu den einzelnen Niveaus in den Fächern Deutsch, Französisch, Mathematik

  • Als SekundarschülerIn gilt, wer in mindestens zwei der Fächer D, F, M dem Sekundarschulniveau zugewiesen ist.

7. Schuljahr - Modell 3b, Spiegel

Promotionsverfahren für Sekundarstufe I - Realschultyp

Promotionsverfahren für Sekundarstufe I - Sekundarschultyp

Ansichtsformulare

bottom of page